Ablagerung
und Wiedergestaltung
Der Abbau von Kies, das Auffüllen von Kiesgruben und
deren naturnahe Wiedergestaltung sind in der Schweiz klar
geregelt. So bestehen für die Rekultivierung
nutzbarer Landwirtschaftsflächen kantonale Richtlinien.
Bei der Planung von
Ablagerungskonzepten unter Berücksichtigung von Umwelt,
Landwirtschaft und
Natur arbeitet die HASTAG-Gruppe Zürich eng mit den zuständigen
Behörden und Institutionen zusammen. Spezialisten des
Fachverbandes der Schweizerischen
Kies- und Betonindustrie (FSKB) kontrollieren jährlich
im Auftrag des Kantons die Einhaltung der Auflagen und Vorschriften:
- Das zur Ablagerung vorgesehenen Auffüllmaterial unterliegt
strengen Bestimmungen, welche die Kriterien des Umwelt- und
Gewässerschutzes
gleichermassen berücksichtigen.
- Die EDV-unterstützten Eingangskontrollen
der Ablagerungsstandorte erlauben eine lückenlose, zeitliche
und örtliche Identifikation
des Auffüllmaterials – vom
Aushub bis zum Entladen in der Kiesgrube.
- Bei Bedarf werden zusätzliche Qualitätskontrollen
durchgeführt, zum Beispiel
chemische Analysen. Die Überwachung der Grundwasserqualität
geschieht laufend mittels «Grundwassermonitoring» – eine
durch Spezialisten vorgenommene Kontrolle der Grundwasserströme.

Ökologischer Gesichtspunkt
Wesentliche Teile einer naturnahen Wiedergestaltung dienen
als ökologische
Ausgleichsflächen dem Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Hierzu zählen
Naturschutzgebiete, Magerwiesen, Kiesböschungen, Geröllflächen
sowie Nass- und Trockenstandorte, die als Lebensraum seltener
Vögel, Insekten und Pflanzen dienen.
Auszeichnung
Folgende Unternehmen der HASTAG-Gruppe Zürich wurden von
der Stiftung Natur & Wissenschaft, Luzern ausgezeichnet:
HASTAG Kies AG, Wil ZH: «Qualitätslabel Naturpark
für die naturnahe Arealgestaltung der Abbaustelle Wil
I». Hard AG, Volketswil ZH: «Qualitätslabel
naturnahe Gestaltung des Kiesabbaugebietes Berg in Volketswil».
Zertifikat
Naturpark Kies AG (PDF,
0.3 MB)
Zertifikat
Natur & Wirtschaft Hard (PDF,
1.5 MB)
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